Faire Chancen bei der Lehrstellenbesetzung

Die Verbundpartner der Berufsbildung haben sich auf gemeinsame Grundsätze zur Berufswahl und Rekrutierung von Lernenden geeinigt. So sollen offene Lehrstellen frühestens im August des Jahres vor Lehrbeginn zur Bewerbung ausgeschrieben und Lehrverträge frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn abgeschlossen werden. Zudem sollen die kantonalen Berufsbildungsämter die Lehrverträge frühestens im September des Jahres vor Lehrbeginn genehmigen.

Das Commitment der Verbundpartner