Den Verbundpartnern der Berufsbildung ist es wichtig, dass Jugendliche eine passende Lehrstelle finden und Lehrbetriebe die geeigneten Lernenden rekrutieren können. Gemeinsame Grundsätze zu Berufswahl- und Rekrutierungsprozess von zukünftigen Lernenden ermöglichen eine sorgfältige, zeitlich gut abgestimmte Berufswahl im Interesse aller Beteiligten. Das Commitment wird auch von privaten Anbietern von Lehrstellenportalen mitgetragen.
Alle Akteure der Berufsbildung sind aufgerufen, im Interesse einer sorgfältigen und zeitlich gut abgestimmten Berufswahl und Rekrutierung, dieses Commitment mitzutragen:
- Offene Lehrstellen werden frühestens im August des Jahres vor Lehrbeginn zur Bewerbung ausgeschrieben.
- Lehrverträge werden frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn abgeschlossen.
- Lehrverträge werden frühestens im September des Jahres vor Lehrbeginn genehmigt.
Die solidarische Beachtung des Berufswahlfahrplans ist im Interesse der Jugendlichen, Betriebe und Kantone. Sie wirkt dem Wettlauf um frühe Vertragsabschlüsse und damit der Gefahr von Lehrvertragsabbrüchen aufgrund einer ungeeigneten Auseinandersetzung mit der Berufswahl und einem Leistungsabbau in der Schule entgegen.